Artikel 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das BW AGBMG am 1. November 2015 in Kraft. Abweichend hiervon treten § 5 Absatz 6 und § 7 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung erfolgte am 26. Mai 2015.